3.500 Euro für bestandene Fortbildungsprüfung
Mit der hessischen Aufstiegsprämie würdigt das Land Hessen die Entscheidung von Fachkräften, sich beruflich weiterzubilden. Wer eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegt, kann eine einmalige Prämie erhalten – aktuell in Höhe von 3.500 Euro.
Wer kann die neue Aufstiegsprämie erhalten?
- Absolventinnen und Absolventen von Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO),
- deren Prüfung ab dem 1. Juni 2024 erfolgreich abgeschlossen wurde,
- deren Abschluss im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 oder 7 formell zugeordnet ist (z. B. Fachwirt/in, Meister/in, Betriebswirt/in),
- und die die Prüfung in Hessen abgelegt haben oder in Hessen wohnen (Hauptwohnsitz) oder arbeiten.
Was ist zusätzlich wichtig?
- Merkblätter und aktuelle Hinweise finden Sie ausschließlich auf der offiziellen Seite des Hessischen Wirtschaftsministeriums: https://wirtschaft.hessen.de
- Die Aufstiegsprämie ist nicht steuerpflichtig.
- Es gibt keine Altersgrenze für die Beantragung.
Antragstellung und Kontakt
Die Antragstellung erfolgt online über die Seite der Hessischen Industrie- und Handelskammer: www.hihk.de/aufstiegspraemie
Zuständige Stelle in der Region Kassel-Marburg:
Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Prüfungszentrum Hr. Lars Reiße
Gobietstraße 13, 34123 Kassel
Telefon: 0561 99898 30 | E-Mail: